Als Mitglied der a.s.b.l. „Pour la Vie Naissante“ und als Gynäkologin mit über 30 Jahren Berufserfahrung erlaube ich mir, einige Überlegungen zu dem aktuellen Thema der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs mitzuteilen.
Was die vollständige Abschaffung der Bedenkzeit vor dem Schwangerschaftsabbruch betrifft, so ist offensichtlich, dass dies keineswegs im Interesse der betroffenen Frau oder ihrer Freiheit ist – im Gegenteil. Eine überstürzte Entscheidung ist häufig nicht die richtige, zumal es hier um Leben oder Tod eines lebenden Wesens geht. Wenn eine Frau diesen irreversiblen Schritt später bereut, wird sie ihr ganzes Leben lang darunter leiden.
Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen nicht die Frau allein entscheidet; sehr oft wird sie von ihrem Umfeld (Partner, Arbeitgeber usw.) zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt.
Zur Zeit, als noch eine Bedenkzeit von acht Tagen vorgeschrieben war, konnten wir deutlich mehr Fälle beobachten, in denen sich die Frau für ihr zunächst nicht gewünschtes Kind entschieden hat.
In unserer Beratungsgruppe „Vie Naissante“ sind uns viele Frauen sehr dankbar dafür, dass wir sie in Richtung Fortführung der Schwangerschaft begleitet haben.
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte eine Ausnahme bleiben, denn er ist immer ein Drama – wie es auch Simone Veil sagte.
Gleichzeitig respektieren wir jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hat, aus welchem Grund auch immer. Deshalb bietet unsere Beratungsgruppe psychologische Hilfe für Frauen an, die nach einem Abbruch leiden.
Die Forderung, den Zeitraum für einen legalen Schwangerschaftsabbruch auf bis zu 14 Schwangerschaftswochen auszuweiten, ist noch weitaus bedauerlicher. Schon in der 12. Woche ist das Baby vollständig geformt, es wird den Eltern im Ultraschall gezeigt und kann ihnen bereits mit seinen kleinen, intakten Händen zuwinken.
Ab der 12. Woche kann das Geschlecht des Babys bestimmt werden, was zu Abbrüchen aus geschlechtsspezifischen Gründen führen könnte. Die SLGO hat dieses Problem bereits in einer früheren Stellungnahme angesprochen.
Außerdem sind die physischen Schäden, die durch einen späten Schwangerschaftsabbruch an der Gebärmutter verursacht werden können, nicht zu vernachlässigen. Sie können zu späterer, sicherlich unerwünschter Unfruchtbarkeit führen.
Man fragt sich, welches Ziel die CCDH und Planning Familial (vgl. LW vom 14. Juni 2025) verfolgen, wenn sie fordern, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen noch weiter zu erleichtern.
Anstatt über die beiden oben genannten Themen zu debattieren, wäre es sinnvoller, eine verantwortungsvolle Empfängnisverhütung bei Frauen und Männern zu fördern – zumal diese von der CNS vollständig übernommen wird, was ich voll und ganz befürworte.
Es ist heutzutage schwer nachvollziehbar, wie es möglich ist, dass manche Frauen erst nach 12 oder gar 14 Wochen bemerken, dass sie schwanger sind.
In solchen Fällen wäre eine ideale Alternative, die Schwangerschaft fortzusetzen und das Kind zur Adoption freizugeben. Das würde vielen ungewollt kinderlosen Paaren große Freude bereiten, die oft jahrelang warten müssen, um ein Kind in die Arme schließen zu können.
Dr Monique Kayser-Schmit
Luxemburg