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Communiqué de presse


Ja zum verfassungsrechtlichen Schutz des Lebens!

Die Verfassung bildet die Grundlage unseres Staates und Gemeinwesens. Idealerweise stimmen alle Einwohner des Landes mit diesem Text überein. Er ist Garant für das Vertrauen, welches wir in unsere demokratischen Institutionen legen. Dieses Vertrauen wird derzeit von Abgeordneten, die ein „Recht auf Abtreibung“ oder eine „Freiheit, abzutreiben“ in die Verfassung einschreiben wollen, aufs Spiel gesetzt. Keine Partei hat das Vorhaben weder während der Ausarbeitung der neuen Verfassung noch vor den letzten Wahlen angekündigt. Andererseits gibt es eine beträchtliche Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die prinzipiell die Verankerung einzelner Gesetze in die Verfassung ablehnen, besonders dann, wenn es sich um ein umstrittenes oder zweischneidiges Recht handelt. Umgekehrt ist keine Bewegung in der Bevölkerung auszumachen, die ein solches einfordert, wie die diesbezügliche Petition mit nur 558 Unterschriften letztes Jahr und die kleine Zahl Demonstrierender am 15. September verdeutlicht haben.

Ohnehin gewährleistet das Gesetz die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Frauen sowie den Zugang zu einer möglichst sicheren Abtreibung. Doch darf nicht vergessen werden, dass das Resultat objektiv die Beseitigung eines ungeborenen Menschenlebens bedeutet. Nun wird aber das Recht, geboren zu werden, völlig außer Acht gelassen.

Abtreibung ist als Ausnahmeregelung zum Recht auf Leben (Artikel 2 der Menschenrechtskonvention; Präambel der Kinderrechtserklärung) erlaubt. Kein einziger Abgeordneter hat bekundet, das bestehende Gesetz abschaffen zu wollen. Trotzdem wird argumentiert, dies könne sich im Handumdrehen ändern. Einige wenige Staaten werden künstlich als abschreckende, aber für Luxemburg unangemessene Beispiele bemüht, um die Dringlichkeit einer Konstitutionalisierung der Abtreibung zu rechtfertigen. Glauben unsere Volksvertreter etwa nicht mehr an ihre eigene Hoheit? Haben sie eine Glaskugel für ferne Zukunft? So surrealistisch das ganze Unterfangen anmuten mag, so durchsichtig ist der Wille, ein Instrument zu schaffen, das nicht mehr, sondern weniger Freiheit zeitigen wird. Mehr darüber ist im Gutachten der Oeuvre pour la Protection de la Vie Naissante (www.vienaissante.lu) zu erfahren.

Wenn, wie es jetzt aussieht, das Parlament den Vorschlag von Marc Baum annehmen sollte, dann verlangt Vie Naissante eindringlichst die gleichzeitige Einschreibung des Rechtes auf Leben in die Verfassung. Denn das bestehende Gesetz fordert immer noch den Lebensschutz von Anfang an: „La loi garantit le respect de tout être humain dès le commencement de la vie. »

Der Vorstand der Oeuvre pour la Protection de la Vie Naissante

18.09.2025